Sie haben Ihren Traumpartner gefunden und wollen sich das Ja-Wort geben? Oder haben es schon getan? Das ist wunderbar, doch was macht man, wenn mal eine Krise auftaucht? Das kann man nicht planen, aber man kann sich vorbereiten. Gütertrennung ist das Schlagwort, doch ist das auch immer das richtige? Vielleicht ist ein Mittelweg doch die bessere Lösung? Ein Patentrezept gibt es hierfür nicht, jeder Einzelfall verlangt eine genaue Betrachtung.
Ein Ehevertrag ist längst nicht mehr ein Zeichen mangelnden Vertrauens in den Partner, es ist vielmehr der vorausschauende Versuch, eventuelle künftige Streitigkeiten bereits heute, frei von allen negativen Emotionen einer Trennung, zu regeln. Ob Güterstand, Unterhalt, Versorgung oder auch der berühmt-berüchtigte Zugewinnausgleich, alles kann hier geregelt werden. Und auf Wunsch kann ein Erbvertrag gleich mitgemacht werden. Kostenprivilegiert.
Doch nicht nur für den Fall der Trennung kann ein Ehevertrag sinnvoll sein. Auch wenn ein Ehegatte Unternehmensbeteiligungen hält oder wenn dies nicht Ihre erste Bindung ist, kann ein Ehevertrag sinnvoll sein, um unerwünschte Folgen zu vermeiden.
Auch für Unverheiratete kann ein Partnerschaftsvertrag sinnvoll sein, denn das Gesetz würdigt eine lange Partnerschaft ohne Trauschein nicht, und so kann es sein, dass ein Partner am Ende, sei es durch Trennung oder durch Tod des Partners, alleine dasteht.
Auch beim Thema Adoption bietet der Notar eine kompetente Anlaufstelle. Er weiß welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um ein Kind zu adoptieren, wer dem zustimmen muss, wie es sich mit den Namenrechten verhält und vieles mehr.
Gleichgültig was Sie sich für Ihre Zukunftspläne vorstellen, der Notar kann Ihnen dabei helfen. Er ist mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut und kann auf einen reichhaltigen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Denn wo auch immer Sie Ihr Problem sehen, seien Sie sicher, dass Sie nicht der Erste damit sind.