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Eine ganz edle Art der letzten Ruhe ist ein Diamant, der aus 500 Gramm Kremationsasche gepresst wird. Hierzu werden einige chemische Elemente vom Kohlenstoff in der Asche getrennt. Dieser wird dann unter starker Hitze zusammengepresst. Nach einigen Wochen ist der künstlich initiierte Prozess abgeschlossen und das Mineral kann geschliffen und poliert werden. Da diese Form der Bestattung in Deutschland nicht anerkannt und erlaubt ist, muss der Edelstein in der Schweiz produziert werden.
Link: Trauerdiamanten
Dabei wird die Asche des Verstorbenen bei langsamer Fahrt mit dem Heißluftballon über unbewohntem Gebiet dem Wind übergeben. Bis zu 18 Trauergäste können an der Trauerfeier teilnehmen. Möglich ist die Bestattung in Frankreich zum Beispiel im Elsass oder in Tschechien. In Deutschland ist diese Art der Bestattung nicht erlaubt. Voraussetzung sind eine schriftliche Willenserklärung des Verstorbenen.
Link: Luftbestattung
Nach dem Tod in den Himmel kommt auf jeden Fall, wer seine Asche mit einer Rakete in den Weltraum schießen lässt. Voraussetzung: Der Wunsch muss im Testament ausdrücklich festgehalten sein, eine behördliche Genehmigung muss vorliegen. Diese letzte Reise kann Wahlweise auf den Mond, in die Erdumlaufbahn oder ins Universum gehen. Im Schnitt dauert die Organisation einer Weltraumbestattung zwei Jahre und ist nur in den USA oder in Russland möglich.
Link: Weltraumbestattung
Unter einer Erdbestattung versteht man die Beisetzung des Leichnams in einem Erdgrab. Sie leitet sich ab aus der seit Jahrtausenden im Christentum, Judentum und Islam gebotenen Bestattungsform und war bis etwa Mitte des 19. Jahrhunderts Hauptbestattungsart in Deutschland. Deutsche Bestattungsgesetze schreiben dabei u.a. die Verwendung eines Sarges vor.
Link: Die Erdbestattung
In vielen Ländern ist die Feuerbestattung besonders aus religiösen Gründen die Hauptbestattungsart. In Deutschland wurde sie aber erst im Laufe des 19. Jahrhunderts besonders bei evangelischen Kirchen gebräuchlich. (erstes deutsches Krematorium 1878 in Gotha) Seit dem 2. Vatikanischen Konzil im Jahre1965 erlaubte die katholische Kirche die Feuerbestattung.
Link: Die Feuerbestattung
Die Möglichkeit der Seebestattung einer Urne hat man in Deutschland erst seit dem Jahre 1934. Voraussetzung dafür ist eine vorhergegangene Einäscherung. Die spezielle, sich nach kurzer Zeit im Wasser auflösende Seeurne kann auf allen Weltmeeren, meist jedoch in speziell ausgewiesenen Gebieten beigesetzt werden.
Link: Die Seebestattung
FriedWald ist eine alternative Bestattungsform. Die Asche Verstorbener wird direkt an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt, der in einem als FriedWald ausgewiesenen Wald steht. So eröffnen sich eine natürliche und würdevolle Alternative zu den bislang gewohnten Bestattungsritualen. Die Grabpflege übernimmt dabei die Natur.
Die dargestellten Naturbestattungen setzen grundsätzlich eine Feuerbestattung voraus, sind in Deutschland nicht zulässig und werden in der Schweiz durchgeführt. Almwiesenbestattung; Felsbestattung; Bergbachbestattung
Link: Naturbestattungen
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